AGB's
1. ALLGEMEINES
1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für alle Verträge über Designleistungen zwischen dem FAMOS DESIGN STUDIO und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Allgemeinen Vertragsgrundlagen abweichende Bedingungen enthalten.
1.2 Auch gelten die hier aufgeführten Grundlagen, wenn FAMOS DESIGN STUIO in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Grundlagen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Grundlagen sind nur dann gültig, wenn das FAMOS DESIGN STUDIO diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.4 Spätestens mit Annahme des Angebotes, Gegenzeichnung des Vertrages oder Abnahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
1.5 Die Geschäftsbedingungen sind auch vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.
2. VERTRAGSGEGENSTAND
2.1 Der Gegenstand des Vertrags richtet sich an die Individualvereinbarung der Parteien. Innerhalb des vom Auftraggeber vorgegebenen Rahmens hat das FAMOS DESIGN STUDIO Gestaltungsfreiheit. FAMOS DESIGN STUDIO wird die Weisungen, die ihnen der Auftraggeber erteilt, im Rahmen der gestalterischen Freiheit befolgen sowie Vorschläge, Produktionsmöglichkeiten und Geschäftsstrategien des Auftraggebers berücksichtigen. FAMOS DESIGN STUDIO schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurden.
2.2 Die Übergabe sogenannter „offenen“ Dateien ist grundsätzlich nicht geschuldet.
2.3 Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
2.4 Mitwirken des Auftraggebers: Der Auftraggeber ist verpflichtet, FAMOS DESIGN STUDIO rechtzeitig die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Er haftet dafür, dass er zur Verwendung der für FAMOS DESIGN STUDIO zur Verfügung gestellten Vorlagen berechtigt ist, und stellt FAMOS DESIGN STUDIO insoweit von Ersatzansprüchen Dritter frei.
3. VERGÜTUNG
3.1 Sämtliche Leistungen, die das FAMOS DESIGN STUDIO für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Wünscht der Auftraggeber während oder nach Leistungserbringung des FAMOS DESIGN STUDIOs Sonder- und/oder Mehrleistungen des Produktdesigners, so folgt daraus eine ergänzende Vergütungspflicht.
3.2 Die Vergütung gliedert sich in die Vergütung für die Entwürfe der verschiedenen Auftragsphasen (Designentwurf und Designausarbeitung) sowie diejenige für die Einräumung der Nutzungsrechte. Sie erfolgt auf der Grundlage des AGD-Tarifvertrages für Design-Leistungen (neueste Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
3.3 FAMOS DESIGN STUDIO wird entsprechend des Angebotes für die Fertigung der beschriebenen Leistung entlohnt. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
3.4 Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
4. SONDERLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN
4.1 Sonderleistungen wie notwendig werdende Umarbeitungen oder Änderungen von Zeichnungen etc., die nicht durch Mängel verursacht sind, die das FAMOS DESIGN STUDIO zu vertreten hat, werden gesondert nach Zeitaufwand berechnet. Weitere Entwürfe sowie andere Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
4.2 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen und Fotos etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.3 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5. FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG UND ABNAHME
5.1 Soweit nichts anderes vereinbart werden die Vergütungen nach Abschluss der jeweiligen Projektstufen in Rechnung gestellt und nach 14 Tagen fällig. Die Höhe und die Möglichkeit einer Vorauszahlung bei Projektstart behalten wir uns vor.
5.2 Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, wenn die Arbeiten vertragsgemäß geliefert wurden.
5.3 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
5.4 Bei Zahlungsverzug kann das FAMOS DESIGN STUDIO bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a., bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.
6. NUTZUNGSRECHTE
6.1 Die Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Zeichnungen und sonstigen Arbeiten verbleiben im Eigentum des FAMOS DESIGN STUDIOS. Nach Eingang des Gesamtrechnungsbetrages geht das vereinbarte Nutzungsrecht des ausgewählten Entwurfes in das Eigentum des Auftraggebers über. Die Arbeiten dürfen nur in dem vereinbarten Nutzungsumfang verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt das FAMOS DESIGN STUDIO zur Geltendmachung eines zusätzlichen Nutzungshonorars sowie im Falle eines urheberrechtlichen Schutzes der Leistungen zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. Jede auch nur teilweise Nachahmung einer von Rechts wegen geschützten Leistung ist unzulässig.
6.2 Sämtliche Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Zeichnungen und sonstigen Arbeiten des FAMOS DESIGN STUDIOS werden dem Auftraggeber anvertraut. Eine unbefugte Verwertung oder Mitteilung an Dritte außerhalb der vertraglichen Vereinbarung der Parteien ist unzulässig.
6.3 Geschützte Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Zeichnungen und sonstige Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des FAMOS DESIGN STUDIOS weder im Original noch bei der Serienfertigung verändert werden.
7. EIGENTUM AN ENTWÜRFEN UND DATEN
7.1 An Entwürfen und sonstigen Ergebnissen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder aus dem Vertragszweck sich etwas anderes ergibt.
7.2 Die Originale sind dem FAMOS DESIGN STUDIO nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben.
7.3 Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum des FAMOS DESIGN STUDIOs. Wir sind nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
7.4 Hat das FAMOS DESIGN STUDIO dem Auftraggeber Daten und Dateien, insbesondere sogenannte »offene« Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von uns geändert werden, es sei denn aus dem Vertragszweck ergibt sich etwas anderes.
8. KORREKTUR, PRODUKTEXEMPLARE UND EIGENWERBUNG
8.1. Im Fall einer Serienfertigung ist vor Beginn der Prototyp mit dem Designer abzustimmen.
8.2. Die Produktionsüberwachung durch den Designer erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Designer berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
8.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Designer fünf einwandfreie Produktexemplare unentgeltlich. Der Designer ist berechtigt, diese Exemplare zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden und im Übrigen auf die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber auch unter Verwendung der Arbeiten des Designers hinzuweisen.
8.4 Das FAMOS DESIGN STUDIO ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien unter namentlicher Nennung des Auftraggebers zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen, sofern das FAMOS DESIGN STUDIO nicht über ein etwaiges entgegenstehendes Geheimhaltungsinteresse des Auftraggebers schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde. Etwaige Rechte Dritter muss der das FAMOS DESIGN STUDIO für seine Werbezwecke selbst einholen.
8.5 Das FAMOS DESIGN STUDIO bzw. der verantwortliche Designer ist auf oder in unmittelbarer Nähe zu den Vervielfältigungsstücken und/oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe der Leistungen des Designers namentlich zu nennen, soweit eine Nennung nicht gänzlich branchenunüblich ist.
9. GESTALTUNGSFREIHEIT
9.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.
9.2 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller vom FAMOS DESIGN STUDIO übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber das FAMOS DESIGN STUDIO von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
10. HAFTUNG
10.1 Das FAMOS DESIGN STUDIO haftet für entstandene Schäden z.B. an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
10.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt das FAMOS DESIGN STUDIO gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn, das FAMOS DESIGN STUDIO trifft gerade bei der Auswahl des Dritten ein Verschulden. In diesen Fällen treten wir lediglich als Vermittler auf.
10.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem FAMOS DESIGN STUDIO übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber das FAMOS DESIGN STUDIO von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. 8.4 Der Auftraggeber hat Entwürfe oder Konstruktionszeichnungen auf etwaige Mängel (Richtigkeit von Bild, Text, Zahlen etc.) zu überprüfen und gegebenenfalls freizugeben.
10.4 Das FAMOS DESIGN STUDIO übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung bezüglich Funktionalität, Fertigung oder Schutzrechtsverletzungen.
10.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten selbstständig und gewissenhaft prüfen zu lassen, bevor er die Entwürfe und sonstigen Arbeiten im geschäftlichen Verkehr verwendet. Wir haften außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für die rechtliche Zulässigkeit unserer Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Wir werden den Auftraggeber auf rechtliche Bedenken hinweisen, soweit sie uns bekannt sind. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Arbeiten entfällt jede weitergehende Haftung des FAMOS DESIGN STUDIOs.
10.6 Mit der Freigabe von Entwürfen oder Konstruktionszeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.
10.7 Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe oder Konstruktionszeichnungen entfällt jede Haftung des FAMOS DESIGN STUDIOS.
10.8 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim FAMOS DESIGN STUDIO geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge.
11. VERTRAGSAUFLÖSUNG
11.1 Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält FAMOS DESIGN STUDIO die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Darüber hinaus sind natürlich abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen und Aufwendungen vorbehalten.
12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
12.1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von FAMOS DESIGN STUDIO als Gerichtsstand vereinbart.
12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.3 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
12.4 Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.